Allgemeine Informationen
- Das Betriebs- und Sozialpraktikum soll den Schülern Gelegenheit geben, durch eigene Anschauung Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Damit werden die im Praktikum erworbenen theoretischen Kenntnisse und Einsichten veranschaulicht. Es ist eine schulische Veranstaltung und die Schüler sind dafür versichert (WGV).
- Das Praktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, soll aber den realen Betriebsablauf zeigen.
- Im Betrieb sind die Schüler so zu behandeln wie Auszubildende, dabei sollte das Jugendschutzgesetz und Jugenarbeitsschutzgesetz Grundlage sein.
- Den verantwortlichen Lehrern obliegt die schulische Aufsichtspflicht. Sie werden deshalb die Schüler in den Betrieben besuchen, um sich von deren ordnungsgemäßen Einsatz zu überzeugen