Rechtslage: Der Gesetzgeber räumt unter "Feststellung von Schülerleistungen" neben Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten die Möglichkeit ein, gleichwertige Leistungen zu beurteilen.
Eine gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art der Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg. Dabei sollen die Schüler selbständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen.
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